Krankenkassenvergleich

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten die Behandlungen von Erkrankungen. Darüber hinaus leistet sie bei Unfällen des Versicherungsnehmers und die Nachbehandlung der entstandenen Verletzungen. Auch bei chronischen Erkrankungen, Impfungen und Kontrolluntersuchungen kann der Kassenpatient auf die Leistungen seiner Krankenversicherung zählen. Jedoch sind die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen nicht identisch. Auch hier besteht für Sie Sparpotential oder die Möglichkeit, durch einen auf Sie zugeschnittenen Leistungskatalog einen Mehrwert zu erzielen. Holen Sie hier kostenlos und unverbindlich Angebote ein und wechseln Sie Ihre Krankenkasse!

Ca. 95 % der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Über die Notwendigkeit und wirtschaftliche Vertretbarkeit der medizinischen Maßnahmen entscheidet der behandelnde Arzt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf alle Behandlungen von Krankheiten und Unfällen inkl. deren Nachbehandlung. Des Weiteren die Therapie langwieriger Erkrankungen, Standardimpfungen, Kontrolluntersuchungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen (bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr).

Bei der zahnärztlichen Versorgung werden alle notwendigen medizinischen Leistungen von der Gesetzlichen Krankenkasse getragen, die zweckmäßig und ausreichend sind. Beim Zahnersatz hat der Versicherte Anspruch auf z.B. Kronen, Brücken und evtl. sogar Implantate. Der behandelnde Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, der die notwendigen Eingriffe auflistet. Die Krankenkasse prüft diesen Plan und legt die Kosten fest, die der Versicherte selbst tragen muss. In der Regel werden 50 % der anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen. Diesen Prozentsatz kann der Versicherungsnehmer steigern, indem er einmal jährlich zur Zahnuntersuchung geht und diesen in das Bonusheft eintragen lässt. Bei lückenloser Führung über fünf Jahre ist es möglich, bei Vorlage des Bonusheftes zusätzlich 20 % der Kosten erstattet zu bekommen. Bei Versicherten, die durch ihr zu geringes Einkommen den Eigenanteil nicht tragen können, tritt die sogenannte Härteregelung in Kraft. Hier werden dann alle Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte, wobei der Versicherte bis zu 28 Tage einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Aufenthaltstag zuzahlen muss. Kassenpatienten haben Anrecht auf Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die dort anfallenden allgemeinen Behandlungs- und Pflegeleistungen.

Ärztlich verschriebene Medikamente werden generell von der Krankenkasse übernommen, sofern sie apothekenpflichtig sind. Als Kassenpatient müssen Sie eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5,- bis maximal 10,- Euro leisten. Diese Zuzahlungen dürfen kumuliert nicht mehr als 2 Prozent des Bruttojahresverdienstes des gesetzlich Kranken-Versicherten überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.

Nicht von der Krankenkasse bezahlt werden sogenannte Bagatellmedikamente, wie z.B. Kopfschmerztabletten, Hustenpastillen oder Nasentropfen.

Selbstverständlich hat man als Versicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf Hilfsmittel wie z.B. Brillen (nur Gestell, nicht Kontaktlinsen), Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist auch hier eine Zuzahlung fällig. Ebenso abgedeckt sind Heilmittel, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Wie z.B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Sprachtherapie, Ergotherapie u.a. Die Zuzahlung hierfür beträgt laut Gesetzgeber 10 % der Kosten + 10,- Euro Gebühr.

Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Beratungsleistung und den Zusatzbeiträgen. Viele der günstigeren Krankenkassen verzichten nahezu komplett auf die Präsenz vor Ort. Sie sind nur über das Internet oder Telefon zu erreichen. Die großen Gesetzlichen Krankenversicherer haben ein dichtes Filialnetz. In jeder größeren Stadt befindet sich ein Büro der Krankenkasse mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort, die sich um Ihr Anliegen kümmern.

Informieren Sie sich, welche kostenpflichtigen Ergänzungen zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen möglich sind. Gerade bei z.B. Selbständigen (insbesondere Existenzgründern) ist es ratsam, ein Krankenhaustagegeld oder Krankengeld mit einzuplanen, um im Bedarfsfall seinen täglichen Lebensunterhalt vom ersten Tag an abzusichern.

Gerade hier gibt es sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Eine der bekanntesten Methoden, die Akupunktur bei chronischen Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen, wird mittlerweile von den meisten Krankenkassen anerkannt und auch bezahlt. Bis zu zehn Anwendungen pro Jahr können hier durchaus im Leistungspaket enthalten sein.

Homöopathische Therapiemethoden wie z.B. Eigenblut-, Bachblüten-, Sauerstoff-, Phyto- und Phototherapie sind noch nicht ausreichend anerkannt und daher nur selten im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Lediglich 5 – 20 % der Kassen erstatten hierfür die Kosten.
Jetzt Gesetzliche Krankenversicherung vergleichen

 

Hinterlassen Sie eine Antwort